
Kommunale Finanzen
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, brauchen die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung. Damit alle Kommunen ihre Aufgaben mit einer angemessenen Finanzausstattung erfüllen können, gibt es den Kommunalen Finanzausgleich.
Haushaltsrecht
Oberstes Gebot der kommunalen Haushaltswirtschaft ist eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung mit dem Ziel, dass die stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gesichert ist. Unabhängig davon, ob die Kommune ihren Haushalt herkömmlich im kameralen System führt oder nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung, hat sie hierbei eine Reihe von Anforderungen zu beachten, die sich aus dem kommunalen Haushaltsrecht ergeben.
Kommunale Abgaben
In bestimmten Bereichen können die Gemeinden selbst Abgaben erheben.
Darunter fällt zum Beispiel die Erhebung von Steuern. Die wichtigsten Gemeindesteuern sind die Gewerbe- und die Grundsteuer. Daneben können die Gemeinden auf der Grundlage einer Satzung örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (Artikel 3 des Kommunalabgabengesetzes - KAG) erheben, wie etwa eine Zweitwohnungssteuer oder die Hundesteuer.
Stellt die Kommune ihren Bürgern öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, so kann sie dafür Beiträge (Artikel 5 und 5a KAG) und/oder Gebühren (Artikel 8 KAG) verlangen. Darunter fallen beispielsweise Beiträge im Zusammenhang mit örtlichen Straßenbaumaßnahmen oder Gebühren für Wasser und Abwasser. Besondere Regelungen gibt es für Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge (Artikel 6 und 7 KAG).
Mustersatzungen
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mehrere Mustersatzungen veröffentlicht, an denen sich die Kommunen orientieren können.
Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte
Gemeinden können in Bayern als Kurort, Luftkurort oder Erholungsort auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 5 des Kommunalabgabengesetzes und der dazu erlassenen Bayerischen Anerkennungsverordnung staatlich anerkannt werden. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellt dazu die Formulare und Merkblätter für die Antragstellung durch die Gemeinden zur Verfügung und führt das amtliche Verzeichnis der Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.
Aktuell
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