Rettungsfahrzeuge bei einer Fahrzeugübergabe
© Schwepfinger, München

Ausstattung und Finanzierung im Katastrophenschutz


Die Katastrophenschutzbehörden verfügen nicht über eigene Einsatzkräfte zur Katastrophenabwehr. Sie können aber auf alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern und insbesondere auf die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen zurückgreifen, die alle zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet sind (Art. 7 BayKSG). Hierbei sind die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen in ihrer Gesamtheit in die Katastrophenhilfspflicht einbezogen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unterhält einen Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes (Art. 12 BayKSG).
Aus dem Fonds können einerseits Aufwendungen der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten gefördert werden.
Darüber hinaus können den Katastrophenschutzbehörden und den zur Katastrophenhilfe Verpflichteten für Maßnahmen, die der Abwehr einer Katastrophe dienen, Zuschüsse gewährt werden (Einsatzkostenerstattung).
 

Bayerisches Sonderinvestitionssonderprogramm Katastrophenschutz Bayern 2030


Mit diesem Programm knüpft der Freistaat Bayern an die Ende 2018 ausgelaufenen Sonderinvestitionsprogramme Katastrophenschutz und Hochwasser an, in deren Rahmen seit 2009 zusätzlich zu den Beiträgen zum Katastrophenschutzfonds mehr als 57 Mio. € für die Ausstattung des Katastrophenschutzes bereitgestellt wurden.

Das Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz Bayern 2030 wurde in Zusammenarbeit mit den freiwilligen Hilfsorganisationen und dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. erarbeitet. Es soll dazu beitragen den Katastrophenschutz auf künftige Herausforderungen vorzubereiten.

Dies sind insbesondere:

  • Der zunehmende Klimawandel mit der Gefahr von immer häufigeren und immer intensiveren Naturkatastrophen (Hochwasser, Unwetter, Schnee, Waldbrand und Dürre).
     
  • Die anhaltende terroristische Bedrohungslage und mögliche damit einhergehende komplexe Einsatzlagen, wie ein Massenanfall von Verletzten oder Einsätze bei denen mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen (CBRN) Gefahrstoffen umgegangen werden muss.
     
  • Der Anstieg der Verwundbarkeit der Gesellschaft und der Einsatzorganisationen beim Ausfall Kritischer Infrastrukturen (z.B. langanhaltender Stromausfall, Cyberangriff).

Mit den Haushalten 2019-2023 stellte der Freistaat Bayern fast 88 Mio. € bereit, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Die Mittel werden dazu eingesetzt, um die Ausstattung der Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen für den Einsatz bei Katastrophen zu ergänzen.

Daneben haben die freiwilligen Hilfsorganisationen ein Zentrum für besondere Einsatzlagen (BayZBE) in Windischeschenbach in der nördlichen Oberpfalz geschaffen, das weiter ausgebaut wird. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Projekt maßgeblich mit Mitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz Bayern 2030.

Das BayZBE soll durch den Einsatz moderner Simulationstechnologie eine realitätsnahe Weiterbildung der Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr hinsichtlich der Handlungsabläufe bei verschiedenen komplexen Einsatzlagen (z.B. Terroranschläge) ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BayZBE.
 

Ergänzende Ausstattung des Bundes im Katastrophenschutz

Ende des Jahres 2007 konnten sich die Länder mit dem Bund über den Umfang und die grundsätzliche Konzeption seiner Beschaffungen zur Ergänzung der Ausstattung der Länder für den Katastrophenschutz verständigen. Diese Konzeption ist den damals neuen Gefährdungslagen, insbesondere der Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus, angepasst. Nach dem aktuellen Stand der Ausstattungskonzeption des Bundes beschafft und unterhält der Bund für die Katastrophenschutzbehörden in Bayern 828 Fahrzeuge, um welche Fahrzeuge es sich hierbei handelt und den aktuellen Umsetzungsstand der Konzeption finden Sie in unserer Übersicht über den Fahrzeugbestand im Freistaat Bayern.