Aufenthalt in Bayern

Das Aufenthaltsrecht verfolgt das Ziel, den Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland zu steuern. Zuwanderung, die – etwa unter Missbrauch des Asylrechts – die Sozialsysteme einseitig belastet, soll vermieden werden. Alle Ausländer, die hier rechtmäßig und auf Dauer leben wollen, müssen sich in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben integrieren. Dies wird vom Gesetz gefördert, aber auch gefordert. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz, das bundesweit die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern regelt. Für EU-Bürger und deren Familienangehörige gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU.

Zuständig sind die Ausländerbehörden, die in Bayern Teil der Landratsämter und der Stadtverwaltungen in den kreisfreien Städten sind, bzw. bei (abgelehnten) Asylbewerbern in der Regel die Zentralen Ausländerbehörden, welche Teil der Regierungen sind.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt von Ausländerinnen und Ausländern mit Asylhintergrund hängt maßgeblich von deren Status ab. Hier erhalten Sie Informationen zur Beschäftigung für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für solche im laufenden Verfahren und für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

In Bayern gibt es seit 2006 eine Härtefallkommission. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländerinnen und Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie hier.

Aktuell

  • Kirchner hält Bezahlkarte
    © Bayerisches Innenministerium/Alexandra Beier
    19.03.2025

    Ein Jahr bayerische Bezahlkarte: Kirchner zieht positive Bilanz

    Ein Jahr Erfolgsmodell „Bayerische Bezahlkarte“: Innenstaatssekretär Sandro Kirchner zieht eine durchweg positive Bilanz zur Bezahlkarte. Kirchner: „Unser Bezahlkartensystem funktioniert sehr gut, die Karte wird in ganz Bayern konsequent und flächendeckend eingesetzt.“ Mittlerweile befinden sich 70.000 Karten in ganz Bayern im Umlauf und tragen entscheidend dazu bei, eine Zweckentfremdung von Asylbewerberleistungen zu verhindern.

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  • Auf dem Bild sind Innenminister Joachim Herrmann und Ministerpräsident Dr. Markus Söder mit Polizistinnen und Polizisten der Bayerischen Grenzpolizei und verschiedenen Ausrüstungsgegenständen zu sehen.
    © Bayerisches Innenministerium / Alexandra Beier
    06.02.2025

    Bayerische Grenzpolizei: Söder und Herrmann stellen Jahresbilanz 2024 vor

    „Die Arbeit unserer Grenzpolizei ist wichtiger denn je“, betonte Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2024 der Bayerischen Grenzpolizei. Gemeinsam mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder besuchte Herrmann den Grenzübergang in Oberaudorf und bekräftigte: „Wir brauchen endlich eine klare Wende in der Migrationspolitik: Konsequente Zurückweisungen an der deutschen Grenze sind notwendig!“

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