
Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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© Bayerische Polizei 10.05.2022Ehrungen für besonderes Engagement: Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Zahlreiche eigene Stiftungen und großartiges Engagement: Im Rahmen des Jahresempfangs des Freundeskreises der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Nürnberg hat Innenminister Joachim Herrmann an den Hauptgesellschafter der Brochier-Gruppe, Alexander Brochier, das Bundesverdienstkreuz am Bande ausgehändigt.
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© Sebastian Widmann 22.04.2022Einbürgerungsstatistik 2021: Zahlen deutlich gestiegen
Innenminister Joachim Herrmann hat die Einbürgerungsstatistik 2021 vorgestellt und anschließend vier Personen die Einbürgerungsurkunde überreicht. Für Herrmann sind die Einbürgerungen ein starkes Zeichen erfolgreicher Integration.
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