10 H-Regelung verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung
München, 09.05.2016Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann und Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zur 10 H-Regelung: Stärkung der kommunalen Planungshoheit - Mehr Akzeptanz von Windkraftanlagen vor Ort
+++ Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann und Energieministerin Ilse Aigner begrüßen einhellig die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser urteilte heute, dass die bayerische Regelung, wonach Windkraftanlagen gemessen an ihrer Höhe mindestens den zehnfachen Abstand zur nächsten Wohnbebauung haben müssen, verfassungsgemäß ist. Herrmann bezeichnete die bayerische Regelung als klare Stärkung kommunaler Selbstverwaltung: „Wenn die Kommunen vor Ort geringere Abstände wollen, dann können sie das im Wege der Bauleitplanung selbst bestimmen. Wir wollen Windkraftanlagen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern, nicht gegen sie.“ Der Verfassungsgerichtshof stärke mit seiner Entscheidung auch die Mitbestimmung der Bürger vor Ort, die auch durch einen Bürgerentscheid ihren Willen bekunden können. Aigner ergänzte: „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes schafft jetzt Rechtssicherheit. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen wir die Bürger einbinden. 10 H trifft eine gemeinwohlverträgliche Abwägung zwischen unseren energiepolitischen Zielen und den lokalen Interessen. Wenn vor Ort Konsens besteht, können Windenergieanlagen auch näher an Wohngebäuden gebaut werden. So gestalten wir die Energiewende im Einvernehmen mit den Bürgern.“ +++
Die Privilegierung von Windenergieanlagen im sogenannten Außenbereich hängt nun davon ab, dass die Anlagen einen – von ihrer jeweiligen Höhe abhängigen – Abstand von 10 H zur geschützten Wohnbebauung einhalten. Die Gemeinden können Windkraftanlagen innerhalb des Mindestabstands über die kommunale Bauleitplanung, durch einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zulassen.
In Bayern stehen derzeit 937 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 1,9 Gigawatt. Die Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende. Die Bayerische Staatsregierung wird in Kürze eine aktualisierte Fassung des Windenergieerlass mit wichtigen Hinweisen zu Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen vorstellen. Weiter Informationen zum Thema Windenergie bietet der Energie-Atlas Bayern: www.energieatlas.bayern.de