Herrmann lehnt Absenkung des Wahlalters 18 ab
München, 01.02.2016Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lehnt Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ab: Wahlrecht und Volljährigkeit nicht voneinander trennen - 79 Prozent der Deutschen befürworten Beibehaltung des Mindestwahlalters mit 18
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat sich gegen die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Herrmann sagte, Wahlrecht und Volljährigkeit dürften nicht voneinander getrennt werden. Es wäre falsch, wenn auf der einen Seite jemand mit 16 Jahren selbständig nicht einmal einen Vertrag abschließen dürfe oder für Straftaten nur bedingt verantwortlich sei, ihm aber auf der anderen Seite das Recht zugebilligt werde, über das Schicksal des Landes zu bestimmen. "Wer Wahlrecht und Volljährigkeit voneinander trennt, erweckt letztendlich den Eindruck, das Wahlrecht weniger wichtig zu nehmen." +++
Herrmann betonte, dass eine Herabsetzung des Wahlalters der Bedeutung des Wahlrechts in keiner Weise gerecht werde. Es sei ein grundlegendes demokratisches Recht der Bürger. "Es setzt politische Urteilsfähigkeit voraus und damit ein bestimmtes Lebensalter und eine gewisse Lebenserfahrung. In unserer ganzen Rechtsordnung ist der Eintritt der Volljährigkeit mit 18 Jahren eine deutliche Zäsur. Nur wem unsere Rechtsordnung die volle Einsichtsfähigkeit zubilligt, darf an der politischen Willensbildung teilnehmen.“
Der bayerische Innenminister verwies außerdem auf eine repräsentative Bevölkerungsumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, wonach eine große Mehrheit der Deutschen, nämlich 79 Prozent, die Beibehaltung des geltenden Mindestwahlalters befürwortet. Herrmann: "Eine Absenkung des Wahlalters ist auch kein Mittel gegen Politikverdrossenheit. Die Erfahrungen zeigen vielmehr, dass gerade bei jungen Wählern bis 25 Jahre die Wahlbeteiligung am geringsten ist."
Herrmann empfahl der SPD, ihren Antrag wieder dorthin zurückzulegen, wo er herkommt, nämlich in die Mottenkiste gescheiterter SPD-Anträge, aus der sie diesen Antrag regelmäßig wieder ausgräbt.