Herrmann: Zusammenarbeit von Bundeswehr und Bayerns Polizei im Terrorfall dringend nötig
München, 31.08.2016Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt gemeinsame Stabsübung: Zusammenarbeit von Bayerischer Polizei mit Bundeswehr im Terrorfall unbedingt notwendig
+++ Die Bayerische Polizei wird im Februar nächsten Jahres neben den Polizeien von drei anderen Bundesländern eine gemeinsame Stabsübung mit der Bundeswehr durchführen. Darauf haben sich Bundesinnenministerium, Bundesverteidigungsministerium und die Länder heute verständigt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigte sich sehr erfreut darüber, dass seiner Forderung nach solchen Übungen für extreme Terrorlagen jetzt endlich nachgekommen wird. Herrmann wies darauf hin, dass die Polizei bei verherrenden Anschlägen wie im November letzten Jahres in Paris schnell an ihre Grenzen stößt und auf die Unterstützung der Bundeswehr angewiesen ist. „So ein Großeinsatz ist extrem komplex. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld beispielsweise gemeinsame Strukturen oder Informationskanäle festzulegen“, ergänzte Herrmann. +++
Weiter erklärte Herrmann, der seit Anfang dieser Woche selbst als Oberstleutnant der Reserve an einer zweiwöchigen Wehrübung der Bundeswehr teilnimmt, dass die Federführung solcher Einsätze bei der Polizei bleiben soll. Herrmann: „Natürlich ist es richtig, die vorhandenen Kräfte der Bundeswehr in Fällen akuter, extremer Bedrohung auch im Inneren zum Schutz der Bürger einzusetzen. Es wäre völlig unbegreiflich, wenn wir eine große Terrorlage hätten und die gut ausgebildeten Kräfte der Bundeswehr nicht einsetzen dürften, obwohl sie bereit stehen.“
Den Kritikern solcher Unterstützungen warf der Minister vor, die Zeichen der Zeit nicht erkannt zu haben: „Wir haben eine absolut stabile Demokratie und eine offene Gesellschaft in unserem Land. Es ist gut, dass wir uns mit der Geschichte eng befassen und mit solchen Entscheidungen sorgsam befassen. Aber wir dürfen auch nicht Angst haben, wenn es darum geht wichtige Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Hier die Augen zu verschließen wäre nicht nur töricht – es wäre im Ernstfall auch grob fahrlässig“, so Herrmann weiter.