Verbesserte Einbrecherbekämpfung
München, 10.05.2017Bayerische Initiative gegen Wohnungseinbrecher erfolgreich - Bundesregierung beschließt Gesetzesverschärfungen auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Wichtiger Durchbruch - Höhere Strafen für Einbrecher und bessere Befugnisse - Funkzellenabfrage wichtiges Ermittlungsinstrument
+++ Der persönliche Einsatz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann war erfolgreich: Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität beschlossen, der im Wesentlichen auf Vorschläge des bayerischen Innenministers basiert. "Das ist ein wichtiger Durchbruch, um Wohnungseinbrecher noch effektiver und konsequenter bekämpfen zu können", freute sich Herrmann. "Ende März habe ich mich persönlich bei den Verhandlungen im Koalitionsausschuss mit Nachdruck für diese Verbesserungen eingesetzt. Bereits in unserem im Juli 2016 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Konzept 'Sicherheit durch Stärke' haben wir das gefordert. Es wurde Zeit, dass die SPD und ihr Bundesjustizminister Heiko Maas die parteipolitischen Widerstände endlich aufgegeben haben. Denn gerade Wohnungseinbrüche verunsichern unsere Bürgerinnen und Bürger ganz erheblich." +++
Besonders wichtig für Herrmann ist die neue Befugnis für die Polizei, bei einem Wohnungseinbruch auf Verbindungsdaten insbesondere von Mobiltelefonen zugreifen zu können. "Das wird unseren Ermittlern helfen, die bundesweit immer noch zu niedrige Aufklärungsquote zu erhöhen", ist sich Herrmann sicher. So kann die Polizei unter anderem mit sogenannten 'Funkzellenabfragen' dem Täter leichter auf die Spur kommen, indem sie Handynummern, die an verschiedenen Tatorten in Funkzellen eingebucht waren, vergleicht. "Dort, wo die Polizei die gleichen Handynummern feststellt, ergeben sich wichtige Ermittlungsansätze", erklärte Herrmann. Auch gehe es darum, noch besser an die Hintermänner und Drahtzieher von Einbrecherbanden zu kommen. Dass in Zukunft jeder Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sein soll, wird nach Herrmanns Worten den Abschreckungseffekt auf potentielle Täter deutlich erhöhen. Gleichzeitig könne die Justiz Einbrecher noch länger hinter Gitter bringen und damit aus dem Verkehr ziehen. "Das alles ist immens wichtig, um gerade den immer professioneller agierenden internationalen Einbrecherbanden in Deutschland wirksamer Einhalt zu gebieten", so das Fazit des Ministers zum Gesetzentwurf.
Wie Herrmann auch deutlich machte, hat Bayern bei der Entwicklung der Einbruchskriminalität bundesweit die besten Eckwerte vorzuweisen. "Das Einbruchsrisiko war in Bayern 2016 mit 58 Einbrüchen pro 100.000 Einwohner wie in den Vorjahren deutschlandweit am niedrigsten", so der Minister. Bundesweit sei das Einbruchsrisiko mehr als dreimal so hoch (184). In Nordrhein-Westfalen liege das Einbruchsrisiko mehr als fünfmal höher (294). Dass NRW so schlecht abschneidet, liegt laut Herrmann auch daran, dass die dortige Polizei keine Schleierfahndung betreibt. "Wir haben mit unseren intensiven Schleierfahndungskontrollen in Bayern bereits unzählige Einbrecher aus dem Verkehr gezogen", so Herrmann. "Mir ist völlig unverständlich, dass NRW bislang auf dieses Erfolgsinstrument der Polizei verzichtet und dort Einbrecher nahezu unbehelligt ihr Unwesen treiben können."