Zweite bundesweite Sammelabschiebung abgelehnter afghanischer Asylbewerber
München, 24.01.2017Zweite bundesweite Sammelabschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Beteiligen uns auch weiterhin an Sammelabschiebungen des Bundes - Abschiebestopps setzen unser Asylrecht außer Kraft
+++ Gestern Abend gegen 21.00 Uhr startete vom Flughafen Frankfurt am Main ein Sammelcharter nach Kabul. An Bord befanden sich 26 abgelehnte afghanische Asylbewerber. Sie mussten Deutschland verlassen, nachdem ihnen das Bundesamt für Migration rechtskräftig kein Asylrecht zuerkannt hatte und sie Deutschland nicht innerhalb der gesetzten Frist freiwillig verlassen hatten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte an, dass Bayern sich auch weiterhin konsequent an Rückführungen des Bundes nach Afghanistan beteiligen werde. Er kritisierte in diesem Zusammenhang den Innenminister von Schleswig-Holstein für einen von diesem angekündigten Abschiebestopp nach Afghanistan: „Wer so handelt, der setzt bewusst unser deutsches Asylrecht außer Kraft. Dazu gehört eben auch, dass abgelehnte Asylbewerber Deutschland wieder verlassen und in ihre Heimatstaaten zurückkehren.“ +++
„Von den 26 abgelehnten Asylbewerbern an Bord des insgesamt zweiten Sammelflugs nach Afghanistan waren 18 aus Bayern, vier aus Baden-Württemberg, drei aus Hamburg und einer aus Rheinland-Pfalz. Es handelte sich um allein stehende junge Männer, unter denen auch Straftäter waren“, informierte Herrmann. „Die Einschätzung des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes, die die aktuellen Erkenntnisse und Erfahrungen der in Afghanistan eingesetzten Einsatzkräfte auswerten, lassen Rückführungen in gesicherte afghanische Provinzen zu. Bedrohungen durch radikale Kräfte sind nicht allein ein Problem Afghanistans, sondern auch in vielen Teilen der Welt leider allgegenwärtig. Afghanische Sicherheitskräfte sorgen mit Unterstützung deutscher Bundeswehrsoldaten und Polizisten für die Sicherheit der dort lebenden Menschen und für eine weitere Stabilisierung des Landes.“
Der zweiten Sammelabschiebung liegt die deutsch-afghanische Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration am 2. Oktober 2016 zugrunde. An dem ersten Sammelcharterflug am 14. Dezember 2016 mit 34 Personen beteiligten sich neben Bayern auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und das Saarland.