Erstmals elektronische Fußfessel nach dem neuen Polizeiaufgabengesetz angeordnet
München, 22.09.2017Erstmals elektronische Fußfessel nach dem neuen Polizeiaufgabengesetz angeordnet - Bayerns Innenminister Herrmann: "Wir haben gefährliche Personen fest im Blick - Bayern Vorreiter bei der Abwehr eklatanter Sicherheitsgefahren"
+++ Zum ersten Mal nach dem Inkrafttreten des geänderten Polizeiaufgabengesetzes im August hat ein Gericht dem Antrag für eine präventive elektronische Aufenthaltsüberwachung entsprochen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Damit kommt die sogenannte elektronische Fußfessel für eine gefährliche Person erstmals vorbeugend zum Einsatz.“ Bei dem Fall geht es um einen Mann, der in den vergangenen Jahren regelmäßig seine ehemalige Ehefrau massiv bedroht und verletzt hatte. Die Situation hatte sich über Jahre zunehmend verschärft. Ein Amtsrichter ordnete nunmehr auf Antrag der Polizei wegen drohender Gefahr für die Ex-Frau und ihre Kinder die elektronische Fußfessel an.
Herrmann: "Wir haben die elektronische Aufenthaltsüberwachung für gefährliche Personen eingeführt, weil sie der Polizei helfen kann, um deren Bewegungsspielraum einzuschränken, ihren Aufenthalt schneller zu bestimmen und sie damit effektiver zu überwachen.“ Die elektronische Aufenthaltsüberwachung sei eine ergänzende Maßnahme neben der personalaufwändigen Observation und zum eingriffsintensiven Gewahrsam. "Auch wenn es bei der elektronischen Fußfessel natürlich keine hundertprozentige Sicherheit vor schweren Straftaten gibt, ist diese doch eine sinnvolle Ergänzung des herkömmlichen Befugnisinstrumentariums, um die Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttätern zu schützen“, so der bayerische Innenminister.
Bayern ist nach Herrmanns Worten Vorreiter, was den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Sicherheitsgefahren angeht. Die Bayerische Polizei habe damit nicht nur personell und bei der Ausstattung, sondern auch beim rechtlichen Handwerkszeug die bestmögliche Unterstützung der Staatsregierung. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist eine von mehreren Änderungen im Polizeiaufgabengesetz, um die Sicherheit und Ordnung in Bayern weiter zu stärken und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen.
Die in Hessen angesiedelte Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) übernimmt die Überwachung der gefährlichen Person. „Wir sind davon überzeugt, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein Beitrag zu mehr Sicherheit in Deutschland ist und sind daher auch bereit, die elektronische Fußfessel in neuen Bereichen einzusetzen", so Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.