Herrmann: Abgabe von Briefwahl-Unterlagen auch während vorläufiger Ausgangsbeschränkungen zulässig
München, 22.03.2020Bayerns Innenminister Joachim Herrmann setzt auf rege Wahlbeteiligung bei Stichwahlen zur Kommunalwahl am 29. März: Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie - Abgabe von Briefwahl-Unterlagen auch während vorläufiger Ausgangsbeschränkungen zulässig
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann setzt auf eine rege Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen zur Kommunalwahl am 29. März. "Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie und eine Bürgerpflicht. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bis zum Stichwahl-Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!" Herrmann erinnerte daran, dass die Stichwahlen wegen der aktuellen Corona-Pandemie ausschließlich per Briefwahl durchgeführt werden. Dazu werden die Briefwahl-Unterlagen den Wählerinnen und Wählern automatisch per Post zugestellt, ohne dass diese einen Antrag stellen müssten. Die Abgabe von Briefwahl-Unterlagen sei selbstverständlich auch während der aktuell geltenden, vorläufigen Ausgangsbeschränkungen zulässig: "Jeder darf seinen Wahlbrief zur Post oder zur Gemeinde bringen, die Allgemeinverfügung vom 20. März stellt das auch ausdrücklich klar." Wer wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen das Haus nicht verlassen könne oder wolle, dürfe sich helfen lassen. "Bitten Sie dazu eventuell Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, Ihren Wahlbrief für Sie aufzugeben. Auch das ist selbstverständlich erlaubt." Eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am 29. März ist nicht möglich. "Damit wollen wir einen bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten", erklärte Herrmann. +++
Die Briefwahlunterlagen gehen den Bürgerinnen und Bürgern automatisch per Post zu. Wer bis 25. März noch keine Unterlagen erhalten hat, soll sich bei seiner jeweiligen Gemeinde erkundigen.
Die Durchführung der Stichwahlen als reine Briefwahl beruht zum einen auf einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Zudem soll im Zuge der Änderung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes auch eine klarstellende wahlgesetzliche Regelung geschaffen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Mittwoch, 25. März, vom Landtag beschlossen werden.
Die Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen vom 20. März im Wortlaut und weitere nützliche Informationen – auch rund um das Thema Kommunalwahl – Sie hier: