Herrmann: "Setzen auf rege Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen zur Kommunalwahl am 29. März" - Briefwahl für bestmöglichen Infektionsschutz
München, 24.03.2020Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Setzen auf rege Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen zur Kommunalwahl am 29. März" - Briefwahl für bestmöglichen Infektionsschutz - Abgabe von Briefwahl-Unterlagen auch während vorläufiger Ausgangsbeschränkungen zulässig
+++ "Wir setzen trotz der aktuellen Corona-Pandemie auf eine rege Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen zur Kommunalwahl am 29. März", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Insgesamt kommt es zu rund 750 Stichwahlen in Bayern für erste Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, werden die Stichwahlen ausschließlich per Briefwahl durchgeführt. Dadurch werden unmittelbare Kontakte zwischen Wählerinnen und Wählern in den Wahllokalen sowie mit den Mitgliedern der Wahlvorstände vermieden. Eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal ist am 29. März nicht möglich. +++
Die Auszählung erfolgt durch Wahlhelfer vor Ort. "Dabei muss der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Die Gemeinden haben selbstverständlich die Möglichkeit, in aktuell leere Säle oder Turnhallen auszuweichen", so Herrmann. "Kein Wahlhelfer muss Sorge tragen, dass bei der Auszählung der Raum zu klein ist und die Ansteckungsgefahr zu groß."
Die Briefwahl-Unterlagen werden allen Wählern automatisch per Post zugestellt, ohne dass sie – wie sonst üblich – einen Antrag stellen müssten. In der Millionenstadt München wurden die ersten Tranchen der Unterlagen bereits versandt. Wer bis Mittwoch, 25. März, noch keine Unterlagen erhalten hat, soll sich bei seiner jeweiligen Gemeinde erkundigen. "Die Abgabe der ausgefüllten Briefwahl-Unterlagen ist auch während der aktuell geltenden, vorläufigen Ausgangsbeschränkungen zulässig", stellte Herrmann klar. Wer wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen das Haus nicht verlassen kann oder will, dürfe sich auch von Familienangehörigen, Freunden, Bekannten oder Nachbarn helfen lassen, den Wahlbrief aufzugeben.
Die Durchführung der Stichwahlen als reine Briefwahl beruht zum einen auf einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Zudem soll mit dem Beschluss des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes auch eine ausdrückliche wahlgesetzliche Regelung geschaffen werden. Darüber besteht unter allen Landtagsfraktionen Konsens. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch, 25. März, vom Landtag beschlossen werden.