Herrmann verlängert Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw nochmals bis einschließlich 14. Juni 2020
München, 04.06.2020Für optimale Versorgungssicherheit: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verlängert Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw nochmals bis einschließlich 14. Juni 2020
+++ Um eine optimale Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute die Aufhebung des 'Sonn- und Feiertagsfahrverbots' für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen nochmals bis einschließlich 14. Juni 2020 verlängert. Die Verlängerung betrifft alle Güter einschließlich Leerfahrten. "Wir haben das Infektionsgeschehen mehr und mehr unter Kontrolle. Aber auch in dieser Phase der Corona-Pandemie gilt es sicherzustellen, dass heimische Geschäfte und Firmen bestmöglich mit Waren beliefert werden können", machte der Innenminister deutlich. "In Bayern darf daher der Warenverkehr bis 14. Juni weiterhin sieben Tage die Woche und rund um die Uhr rollen." +++
Der Innenminister wies nochmals darauf hin, dass Österreich die Corona-bedingte Aussetzung des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots für Schwerfahrzeuge auf Österreichs Straßen bereits zum 17. Mai 2020 beendet hat. Ein Grenzübertritt nach Österreich sei daher an Sonn- und Feiertagen nicht möglich. Bislang sei es deswegen zu keinen Schwierigkeiten oder Staus gekommen. Damit dies so bleibt, rät Herrmann den Lkw-Fahrern: "Wer sonn- oder feiertags auf dem Weg nach Österreich ist, sollte weiterhin möglichst frühzeitig geeignete Parkplätze anfahren, um Engpässe bei den Park- und Rastplätzen in unmittelbarer Grenznähe zu vermeiden."
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw. Falls bei Transporten in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein sollte, muss diese vom Transporteur dort eingeholt werden.