Einladung - Herrmann ehrt 23 erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler der Bayerischen Polizei
München, 21.09.2021Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann ehrt 23 erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler der Bayerischen Polizei für ausgezeichnete Leistungen - Darunter Olympiamedaillengewinner - Einladung an die Presse
Sport und körperliche Leistungsfähigkeit spielen bei der Bayerischen Polizei eine große Rolle. Bayerische Polizistinnen und Polizisten erzielen bei nationalen und internationalen Sportwettbewerben regelmäßig beachtliche Erfolge.
Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann wird am
Donnerstag, den 23. September 2021, um 12:00 Uhr
in der Turnhalle der I. Bereitschaftspolizeiabteilung,
Rosenheimer Str. 130, 81669 München,
23 sportlich besonders erfolgreiche Polizistinnen und Polizisten der Bayerischen Polizei für ihre ausgezeichneten Leistungen ehren. Mit dabei sind Spitzensportler der seit 2012 neu aufgestellten Spitzensportfördergruppe der Bayerischen Polizei, darunter auch die Bronze-Medaillengewinner der Olympischen Sommerspiele in Tokio, Sideris Tasiadis im Kanu-Slalom und Sebastian Seidl im Mixed-Team der Judoka. Vor Ort ist auch der Bronze-Medaillengewinner der Paralympics im Para-Radsport Matthias Schindler. Darüber hinaus wird der Sportminister Polizeibeamte ehren, die außerhalb des Polizeiberufs herausragende sportliche Leistungen erbracht haben.
Neben hochrangigen Vertretern der Polizei werden auch zahlreiche Repräsentanten der beteiligten Sportverbände erwartet, unter anderem der Vizepräsident des Bayerischen Landessportverbandes, Harald Stempfer, der Stützpunktleiter des Olympiastützpunkts Bayern, Volker Herrmann, der Präsident des Deutschen Karateverbandes, Wolfgang Weigert, der Vizepräsident des Bayerischen Amateur-Box-Verbandes, Nick Trachte, sowie der Präsident von Snowboard Germany, Prof. Hanns Michael Hölz. Als Vertreter des Bayerischen Sportschützenbundes nimmt der Ehrenlandesschützenmeister Wolfgang Kink teil.
Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR- Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, beziehungsweise eines PoC- Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist beim Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen. Für O-Töne bitten wir, eine Mikrofonangel zu nutzen. Ebenfalls bitten wir, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen.