Herrmann: Landtag beschließt Änderung des Landeswahlgesetzes

München, 11.05.2022

Landtag beschließt Änderung des Landeswahlgesetzes - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlkreise und Stimmkreiseinteilung bleiben unverändert

+++ Der Bayerische Landtag hat heute in Zweiter Lesung eine Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. "Maßgeblich für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise sowie für die Stimmkreiseinteilung ist nun nicht mehr die Zahl aller deutschen, sondern nur der "wahlberechtigten" Einwohnerinnen und Einwohner", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. "Mit diesem Maßstabswechsel wurden die im Stimmkreisbericht und im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt." Wie Herrmann weiter erläuterte, wurde auch das mathematische Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung auf Sainte-Laguë/Schepers umgestellt. Diese Berechnungsmethode habe sich bereits bei Bundestagswahlen und den bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlen bewährt. Herrmann betonte: "Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlkreise und auch die Stimmkreiseinteilung bleibt für die nächste Landtags- und Bezirkstagswahl im Herbst 2023 unverändert." +++

Wie Herrmann erläuterte, wird mit der nunmehrigen Bezugsgröße der neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Rechnung getragen, wonach dieser Maßstab am ehesten den Erfordernissen der Wahlrechtsgleichheit entspricht. Auch die Sachverständigenanhörung zum Thema „Verbesserung des Landtagswahlverfahrens“ im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags habe im Ergebnis gezeigt, dass es im Landeswahlrecht darüber hinaus keinen grundlegenden Änderungsbedarf gibt. Auch eine Reduzierung der Zahl der Stimmkreise stünde nicht nur mit der Bayerischen Verfassung nicht in Einklang, sondern würde vielmehr auch einen Verlust an Personalisierung und örtlicher Verbundenheit mit sich bringen, die das Wahlrecht in Bayern ganz besonders auszeichnen.

Die Änderungen zum Landeswahlgesetz treten am 1. Juni in Kraft.