Herrmann: Häufigkeit von Messerangriffen in Bayern nach Rheinland-Pfalz deutschlandweit am geringsten

München, 16.04.2025

Innenminister Joachim Herrmann: Häufigkeit von Messerangriffen in Bayern nach Rheinland-Pfalz deutschlandweit am geringsten - Landeskriminalamt erstellt Lagebild

+++ Die Häufigkeit von Messerangriffen ist in Bayern nach Rheinland-Pfalz nach einer deutschlandweiten Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistiken am geringsten. Mit 14 Messerangriffen pro 100.000 Einwohner, insgesamt 1.813 Fälle, liegt der Freistaat beinahe gleichauf mit Rheinland-Pfalz mit einer Häufigkeitszahl von 13 Fällen pro 100.000 Einwohner (553 Fälle). An dritter Stelle liegt Brandenburg mit einer Häufigkeitszahl von 31 (793 Fälle). Die höchste Belastung in diesem Ländervergleich hat Berlin, das 3.412 Messerangriffe verzeichnen musste, 93 pro 100.000 Einwohner. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt.  +++

Herrmann: „Diese Statistik belegt einmal mehr: In Bayern leben, heißt sicherer leben. Obwohl die Zahl der Messerangriffe im öffentlichen Raum lediglich 1,4 Promille aller Straftaten ausgemacht hat, nehmen wir die Zunahme der Messerangriffe nicht auf die leichte Schulter –  auch wenn es in rund 40 Prozent der Fälle nur bei einer Bedrohung mit einem Messer blieb. Ich habe deshalb unser Landeskriminalamt damit beauftragt, die neuen Daten genau zu analysieren und ein Lagebild zur Messerkriminalität in Bayern zur erstellen. Damit gewinnen wir genauere Kenntnisse zum Themenfeld Messerangriffe und haben eine wichtige Grundlage für kriminalstrategische Entscheidungen. Wir werden dann in enger Abstimmung mit den Kommunen prüfen, ob und wann es sinnvoll ist, zum Beispiel Verbotszonen für das Mitführen von Messern auszuweisen.“

Bayern hat von der Möglichkeit des Waffengesetzes Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit für die Ausweisung von Messerverbotszonen auf die Gemeinden, Landratsämter und Bezirksregierungen zu übertragen. „Diese ortskundigen Behörden können am besten beurteilen, ob Messerverbotsverordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich sachgerecht sind“, so der bayerische Innenminister. In diesem Zusammenhang betonte Herrmann, dass auch außerhalb des Waffenrechts bereits zahlreiche Vorschriften das Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen untersagen. Als Beispiel nannte Herrmann die Allgemeinen Beförderungsbedingungen im ÖPNV, etwa des Münchener Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV).