Bezirkskliniken in Mittelfranken: Kontrolle betriebsinterner Abläufe nicht Aufgabe des Innenministeriums

München, 15.10.2018

Bezirkskliniken in Mittelfranken: Kontrolle betriebsinterner Abläufe nicht Aufgabe des Innenministeriums

+++ Eine Kontrolle von betriebsinternen Strukturen und Abläufen der Bezirkskliniken in Mittelfranken, wie sie von den Grünen im Bezirkstag von Mittelfranken beantragt worden war, ist keine Aufgabe des Innenministeriums und kann daher im Wege der Rechtsaufsicht nicht erreicht werden. Darauf hat Ministerialdirigent Michael Ziegler, Leiter der Abteilung für Kommunale Angelegenheiten, hingewiesen. Dasselbe gelte für rein zivilrechtlich zu beurteilende Sachverhalte. Hierauf haben nur das Unternehmen selbst und sein Träger einen Einfluss. Das Innenministerium weist daher den Vorwurf der Grünen zurück, bei einem Antrag auf Sonderprüfung der Geschäftsführung durch den Vorstand der Bezirkskliniken Mittelfranken untätig geblieben zu sein. Das Innenministerium habe selbstverständlich die erhobenen Vorwürfe sorgfältig geprüft, soweit es im Rahmen der staatlichen Rechtsaufsicht zulässig war. Der Umfang der Kontrolle durch das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde sei gesetzlich festgeschrieben. Anlass für rechtsaufsichtliche Maßnahmen können nur Rechtsverstöße gegen öffentlich-rechtliche Aufgaben und Verpflichtungen der Bezirkskliniken sein. +++

Ob das Unternehmen darüber hinaus auch gut und wirtschaftlich gesteuert und geführt wird, liege in der Verantwortung des Bezirksklinikums und seiner Organe sowie des Bezirks als Träger des Unternehmens. Wie Ziegler erläuterte, war die von den Grünen gegenüber dem Bezirk am 12. September 2017 – nicht wie teils fälschlicherweise berichtet am 12. Juli 2017 – beantragte Sonderprüfung zu diesem Zeitpunkt längst beschlossene Sache. Denn der Bezirkstag von Mittelfranken hatte die Sonderprüfung zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands der Bezirkskliniken Mittelfranken bereits in seiner Sitzung am 27. Juli 2017 beschlossen. Folgerichtig hat das Innenministerium, dem der Antrag am 14. September 2017 von den Grünen zugeleitet worden war, dem Bezirk am 20. September 2017 mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass der Bezirk über den Antrag in eigener Zuständigkeit entscheiden werde. Gleichwohl hat das Innenministerium den Bezirk am selben Tag und nochmals am 20. Oktober 2017 gebeten, zu den Vorwürfen gegenüber dem Vorstand der Bezirkskliniken im Antrag der Grünen Stellung zu nehmen. „Diese Stellungnahme hat Bezirkstagspräsident Richard Bartsch als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Bezirkskliniken mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 abgegeben“, erklärte Ziegler. Auch Bezirksrat Dr. Klaus Hiemeyer von den Grünen habe die Stellungnahme nach eigenem Bekunden erhalten. Für das Innenministerium ergab sich aus der Stellungnahme kein Anknüpfungspunkt dafür, als Rechtsaufsichtsbehörde einzugreifen.