Herrmann bekräftigt Finanzierungs-Zusage zum Ausbau der FAU

München, 13.12.2019

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt zur Ausbau-Finanzierung klar: Zusage von 1,5 Milliarden Euro für die FAU gilt uneingeschränkt weiter - Planungsfreigabe für Baumaßnahmen in Höhe von 330 Millionen Euro bereits erteilt

+++ "Die Zusage der Bayerischen Staatsregierung von 1,5 Milliarden Euro für den weiteren Ausbau der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) vom Sommer 2018 gilt uneingeschränkt weiter!" Damit hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute Spekulationen des FDP-Landtagsabgeordneten Matthias Fischbach zurückgewiesen, dass die FAU für die Baumaßnahmen weiter um Finanzmittel des Freistaats zittern müsse. "Wir unterstützen die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Neubauten der FAU mit Nachdruck und dazu stehen wir auch zukünftig." Dass der Abgeordnete Fischbach etwas anderes zu unterstellen versucht, zeuge entweder von bewusster Verdrehung der Tatsachen oder von schlichter Unkenntnis der Abläufe großer Bauvorhaben. "Dabei hat sich der Abgeordnete das Prozedere erst vor gut zwei Wochen in einer Plenumsanfrage vom bayerischen Wissenschaftsministerium ausführlich erklären lassen", bekräftigte der Minister sein Unverständnis. +++

Laut Herrmann hat die Staatsregierung im November 2019 dem Staatlichen Bauamt Erlangen-Nürnberg die Planungsaufträge für die vier dringlichsten FAU-Bauvorhaben erteilt. Dazu gehören:

  • Neubau eines Chemikums und Errichtung eines Mehrzweckgebäudes für die Naturwissenschaftliche Fakultät (2. Bauabschnitt)  
  • Erschließungsmaßnahmen, Neuordnung der Wärmeversorgung und der Verkehrssituation auf dem Südgelände, Teilbaumaßnahme Erschließung Chemikum (2. Bauabschnitt)
  • Neubau für die Technische Chemie
  • Neubau zweier Hörsaalgebäude auf dem Südgelände für die Technische und Naturwissenschaftliche Fakultät

"Damit sind vier wegweisende Bauvorhaben mit einem Volumen von rund 330 Millionen Euro auf den Weg gebracht", erklärte Herrmann. "Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind bereits die entsprechenden Planungstitel ausgewiesen." Im Weiteren werde jetzt das Staatliche Bauamt für jede der genannten Maßnahmen eine 'Haushaltsunterlage-Bau' erstellen, die insbesondere die Entwurfsplanung sowie die Ermittlung der Baukosten umfasst. "Für den nächsten Doppelhaushalt 2021/2022 können die Ansätze dann entsprechend dem Planungsfortschritt mit Mitteln versehen werden", erläuterte Herrmann weiter. "Entscheidend ist, dass die Planungsfreigabe erteilt wurde." Die für die Planung benötigten Mittel seien gerade zu Beginn vergleichsweise gering.