Integrationspolitik
Wie wir Integration meistern, ist entscheidend für die Gesellschaft, in der unsere Kinder und Enkel leben werden. In Bayern leben Hunderttausende Menschen mit Migrationsgeschichte ihre persönliche Erfolgsgeschichte. Wir möchten eine Kultur des Miteinanders, sodass Menschen mit ausländischen Wurzeln sich einbringen können und wollen. Bei der Arbeit und in die örtliche Gemeinschaft. Und wir wollen eine Kultur der Wertschätzung. Viele Menschen mit ausländischen Wurzeln sind Leistungsträger. Ohne sie wäre unser Land ärmer.
Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Wir setzen auf Integration durch Bildung und Arbeit und sorgen mit vielfältigen Maßnahmen für bessere Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Integration zu fördern ist ein ständiger Prozess und betrifft alle Lebensbereiche – von der frühkindlichen Bildung über die Sozialarbeit bis zur Arbeitsvermittlung.
Miteinander leben
Bayern schafft mit dem Integrationsgesetz und dem Grundsatz des Förderns und Forderns eine Verbindlichkeit für beide Seiten. Wer zu uns kommt und bleiben darf, dem bieten wir Hilfe zur Integration wie kein anderes Land. Zugleich fordern wir aber den Integrationswillen der Migrantinnen und Migranten ein. Das Gesetz soll der Integration auf der Grundlage der Werte und Grundregeln, wie sie in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz verankert sind, Rahmen und Ziel geben.
Die erfolgreiche Integration in Bayern gelingt durch das Mitwirken aller vor Ort.
Aktuell
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05.02.2024
Blick in die Zukunft: Herrmann stellt Vorausberechnung der Bevölkerung Bayerns bis 2042 vor
Bayerns Bevölkerung wird bis ins Jahr 2042 weiter wachsen und gleichzeitig älter werden. Diese wesentlichen Ergebnisse hat Innenminister Joachim Herrmann beim Bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth bekanntgegeben.
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15.01.2024
Eindämmung der illegalen Migration: Grundlegender Kurswechsel in der Asylpolitik notwendig
Der Ministerrat hat Bundesratsinitiativen zur Eindämmung der illegalen Migration beschlossen, u.a. eine Reform des Rechts auf Asyl, Zurückweisungen an der Binnengrenze und die Festlegung einer realistischen Integrationsgrenze. Ziel ist, Länder und Kommunen nachhaltig zu entlasten.
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